Wenn Sie ins Ausland reisen, dürfen Sie nicht generell davon ausgehen, dass Sie dann vor Ort auch tatsächlich krankenversichert sind. Nur in Ländern mit denen die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, besteht eingeschränkter Versicherungsschutz. Damit kann die Europäische Krankenversicherungskarte nicht bei jedem Arzt im Ausland abgegeben werden. Einige Ärzte auch in der EU verlangen trotz Karte eine BARZAHLUNG. Beachten Sie auch, dass Sie dann nur in dem Rahmen im Ausland versichert sind, wie der Ausländer vor Ort. Wichtig gilt nur in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen. In allen anderen Ländern besteht KEIN Versicherungsschutz über die Gesetzliche Krankenkasse.